Dieser Artikel ordnet Nachweise für die Praxis ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Er beschreibt, welche Artefakte in einem Angebot und in einer Übergabe stehen müssen, bevor eine KI-Anwendung intern freigegeben werden kann. Die Quellen stehen am Ende.
Ein Audit-Trail für eine beauftragte KI-Anwendung ist kein Chat-Log und keine Folie mit dem Wort „Compliance“. Es ist ein Satz von Artefakten, mit denen IT, Datenschutz und Geschäftsführung nachweisen können, wem der Code gehört, wer jede Änderung freigegeben hat, wo Daten verarbeitet werden, und welche Risikoklasse das System hat.
Die Suche danach ist 2026 konkret geworden. Nach einem Jahr, in dem laut S&P Global rund 42 Prozent der Unternehmen die Mehrzahl ihrer KI-Initiativen wieder eingestellt haben, lautet die interne Frage nicht mehr „was kann das Modell“, sondern „was können wir vorzeigen, wenn jemand nachfragt“. Wer das nicht beantworten kann, bekommt keine Freigabe. Der Preis ist dann egal.
Drei Regelwerke, drei verschiedene Nachweise
Der häufigste Fehler ist, alles unter „Audit-Trail“ zu mischen. Es sind drei getrennte Anforderungen.
DSGVO. Greift, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Nachweis ist der Auftragsverarbeitungsvertrag, die Liste der Unterauftragsverarbeiter, das Löschkonzept und die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Ein Wissensassistent über Vertragsordner fällt darunter, weil in Verträgen Namen stehen, nicht weil ein Sprachmodell antwortet.
EU AI Act. Greift, sobald ein KI-System betrieben wird. Der Nachweis ist die schriftliche Einordnung: Rolle des Auftraggebers, Risikoklasse des Systems, und die daraus folgenden Pflichten. Artikel 12, die automatische Ereignisprotokollierung, gilt für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, nicht für jeden internen Assistenten. Wer Art. 12 für einen Dokumenten-Assistenten verlangt, prüft die falsche Stelle. Wer die Einstufung selbst auslässt, prüft gar nicht.
Eigentum und Änderungshistorie. Das steht in keinem der beiden Regelwerke und entscheidet trotzdem über die Freigabe. Wem gehört der Quellcode nach Abnahme? Wer hat welchen Merge freigegeben? Welche Tests sind grün, bevor etwas in Betrieb geht? Ohne diese drei Antworten bleibt die Anwendung eine Blackbox, auch wenn AVV und Einstufungsmemo vorliegen.
Ein Angebot, das nur „DSGVO-konform“ und „auditierbar“ verspricht, hat keine der drei Fragen beantwortet.
Die Artefakte, die vorliegen müssen
Artefakt | Wozu es da ist | Wann es vorliegen muss |
|---|---|---|
Repository in Ihrer GitHub-Organisation | Sie können den Code lesen, bauen und ändern, ohne den Dienstleister zu fragen | Tag 1, nicht nach der Abnahme |
Merge-Historie mit namentlichem Review | Wer hat welche Änderung freigegeben | Jeder Merge |
Testsuite und CI-Protokoll | Was vor dem Merge geprüft wurde | Jeder Merge |
AVV plus Unterauftragsverarbeiter | Rechtsgrundlage der Verarbeitung, einschließlich des Modellanbieters | Bevor die erste echte Datei ins System geht |
Drei Hosting-Antworten | Wo die App läuft, wo das Modell läuft, wohin Logs gehen | Vor dem Go-Live |
Löschkonzept inklusive Vektorindex | Der Index ist eine Kopie der Ausgangsdokumente | Im Vertrag |
EU-AI-Act-Einstufung (Rolle, Klasse, Pflichten) | Trennt den harmlosen Assistenten vom Anhang-III-Fall | In der Discovery, schriftlich |
Zwei Punkte daraus werden regelmäßig falsch verstanden.
Artikel 12 ist kein Standardliefergegenstand. Die Pflicht zur automatischen Ereignisaufzeichnung trifft Hochrisiko-Systeme. Interne Wissensassistenten, Dokumentenautomatisierung in ein ERP und Ticket-Triage liegen typischerweise im Bereich mit minimalem oder begrenztem Risiko. Dann gehören Transparenz in der Oberfläche (Artikel 50, soweit Menschen direkt mit dem System interagieren) und die schriftliche Einstufung in die Lieferung, nicht ein Hochrisiko-Log, das niemand auswerten kann.
Ein Prompt-Log ist kein Nachweis. Was jemand in ein Modell getippt hat, belegt weder Eigentum noch Freigabe noch den Verarbeitungsort. Es ist eine Betriebsdatei. Wer sie als Audit-Trail verkauft, verkauft die falsche Sache.
Was kein Audit-Trail ist
Die Aussage „DSGVO-konform“ ohne beiliegenden AVV.
Ein Dashboard, das nur der Dienstleister sehen kann.
Ein Repository, das nach der Abnahme „übergeben wird“, aber nie in Ihrer Organisation gelegen hat.
Eine Risikoklasse, die erst nach dem Go-Live bestimmt werden soll.
Die Zusage, Unternehmensdaten würden nicht trainiert, ohne dass das im Vertrag steht.
Ein Vergleich mit den Audit-Logs eines Coding-Assistenten. Das ist ein anderes Produkt und beantwortet nicht, was Ihre Anwendung tut.
Zur Einordnung der Souveränitätsfrage: 93 Prozent der von Bitkom befragten Unternehmen bevorzugen KI-Lösungen aus Deutschland. Für den Nachweis heißt das etwas Praktisches. Die drei Hosting-Antworten (App, Modell, Logs) müssen einzeln stimmen. Eine App in Frankfurt mit einem Modell in einer US-Region und Logs in einer dritten Region ist drei Antworten, nicht eine.
Prüfliste gegen ein eingehendes Angebot
Liegt das Repository ab dem ersten Tag in Ihrer GitHub-Organisation?
Ist jeder Merge einem namentlich genannten Reviewer zuordnenbar?
Gibt es eine Testsuite, die vor dem Merge grün sein muss, und ein Protokoll dazu?
Liegt der AVV bei, oder wird er nur erwähnt?
Sind alle Unterauftragsverarbeiter benannt, einschließlich des Modellanbieters?
Stehen die drei Hosting-Orte getrennt im Angebot: Anwendung, Modell, Logs?
Ist das Löschkonzept inklusiv: Prompts, Ausgaben, Logs, Vektorindex?
Liegt eine schriftliche EU-AI-Act-Einstufung in der ersten Projektphase, nicht am Ende?
Gehört der Quellcode nach Abnahme Ihnen, ohne erneute Verhandlung?
Neun Ja sind ein vergleichbares Angebot. Weniger ist eine Präsentation.
Die rechtlichen Punkte (AVV, Hosting, Rolle, Risikoklasse) sind in KI-Anwendung beauftragen: Was 2026 im Vertrag stehen muss ausgeführt. Was das kostet, steht in Was kostet eine KI-Anwendung?. Dieser Text beantwortet nur die Nachweisfrage.
Wie wir das handhaben
re-entry ist eine KI-App-Fabrik in Deutschland. Das Repository liegt ab dem ersten Tag in Ihrer GitHub-Organisation. Jeder Merge geht durch Testsuite und Review eines namentlich verantwortlichen Engineers. AVV und EU-Hosting sind Teil des Angebots. Die Einordnung nach EU AI Act ist Bestandteil der Discovery und liegt schriftlich vor, bevor gebaut wird. Der Produktions-Build enthält das Einstufungsmemo und den Audit-Trail jedes Merges.
Der Pilot-Build liegt bei 14.900 Euro für drei Wochen, der Produktions-Build bei 49.000 Euro für sechs Wochen, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie kaufen eine Anwendung zu einem festen Preis, kein Protokollprodukt.
Quellen
Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), Artikel 12, Artikel 50, Anhang III
Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Artikel 5 Absatz 2, Artikel 28, Artikel 30
S&P Global, 2025, zur Einstellungsquote von KI-Initiativen
Bitkom, Digitale Souveränität 2025
Bitkom, KI-Studie 2025 und 2026
KfW Fokus Nr. 533, Februar 2026: KfW-Mittelstandspanel zur KI-Nutzung
artificialintelligenceact.eu: Fristen und Risikoklassen
